Leistungen und Rechtsgebiete

Leistungen

Meine Leistungen bestehen aus:

  • außergerichtlicher Vertretung
  • gerichtlicher Vertretung
  • steuerrechtliche Vertretung
  • Hilfe in Antragsangelegenheiten
  • Hilfe in Steuerangelegenheiten (in Kooperation mit Harald Meyer & Partner mbB).



Rechtsgebiete



*Hinweis: Zum öffnen der Informationen zu den den einzelnen Rechtsgebieten, klicken Sie bitte jeweils auf das Thema das Sie interessiert!

▶ Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche vertraglichen und nichtvertraglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Dies umfasst insbesondere das Vertragsrecht, besondere Schuldverhältnisse wie den Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Dienstvertrag, Reisevertrag, den Werkvertrag aber auch das Bereicherungsrecht, das Sachenrecht sowie das Recht der unerlaubten Handlungen.

Regelmäßig geht es hierbei um Fragestellungen des Gewährleistungsrechts, des Schadensersatzrechts oder aber um sachenrechtliche Ansprüche wie z. B. die Herausgabe oder auch um eine Unterlassung. Auch im Bereich des Forderungsmanagements unterstütze ich Sie gerne.

Aufgrund meines beruflichen Werdegangs, habe ich einen besonderen Interessenschwerpunkt im Versicherungsrecht und dem Verkehrsunfallrecht. Darüber hinaus stehe ich Ihnen mit Rat und Tat in allen Belangen des Medizin- und Patientenrechts, des Mietrechts sowie des Nachbarrechts zur zur Verfügung.

▶ Verwaltungsrecht

Auch in Sachen Verwaltungsrecht bin ich Ihnen zur Seite. Sehr gerne vertrete Sie gerne gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Verwaltungsbehörden, sei es ein Baugenehmigungsverfahren, die Neubeantragung der Fahrerlaubnis oder die gefürchtete Abrissverfügung.

Auch bei der Stellung von Anträgen aus den verschiedensten Bereichen der öffentlichen Verwaltung, stehe ich Ihnen nach bestem Wissen zur Seite.

Einen Interessenschwerpunkt bildet für mich das Tierschutzrecht.

▶ Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Strafrecht überschneidet sich regelmäßig mit anderen Rechtsgebieten, so insbesondere mit den Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Durch unser Expertenwissen aus der Steuerberatung und der täglichen Arbeit mit den Behörden der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern ist uns bekannt, wie schmal der Grad zwischen strafrechtlich relevantem Handeln und bloßer Ordnungswidrigkeit oftmals ist. Dank unserer interdisziplinären Kompetenz sind wir hier klar im Vorteil.

Mindestens genauso wichtig ist jedoch ein schnelles, kompetentes aber auch bedachtes Handeln, sowohl im Straf- als auch im Rechtsmittelverfahren. Gerade wenn die Gefahr des Verlustes der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder die MPU drohen, steht nicht ausschließlich das Fachwissen des Rechtsanwaltes im Vordergrund. Es werden die persönliche Fähigkeiten des bearbeitenden Rechtsanwalts gefordert. Insoweit Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir gehen stets mit Bedacht und unter taktischer Überlegung an das Verfahren heran, um so zu dem für unseren Mandanten besten Ergebnis zu gelangen.

In allen strafrechtlichen Angelegenheiten gilt insoweit der Grundsatz: „Schweigen ist Gold!“ Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen, ohne vorher unseren rechtlichen Rat eingeholt zu haben.

Natürlich berate ich Sie auch gerne im Zusammenhang mit Bußgeldangelegenheiten.

▶ Deutsches- und internationales Steuerrecht

Das Finanzamt hat Sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert oder Sie möchten schlichte Hilfestellung in Steuerfragen? Gemeinsam mit der Kanzlei Harald Meyer & Partner mbB sorgen wir für eine ganzheitliche Bearbeitung Ihres Anliegens, sei es die Gründung einer Unternehmung oder die Erstellung komplexerer Steuererklärungen.

Da es hierbei regelmäßig auch zu Beratungsbedarf aus handels- und gesellschaftsrechtlicher sowie arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht kommt, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Gerne können Sie einen Gesprächstermin hierzu mit uns vereinbaren.

▶ Arbeitsrecht

Bei Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis, ob als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Im Zuge einer Kündigung sollte man sich grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Wochen seit deren Erhalt gegen diese zur Wehr setzen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine reine Änderungskündigung handelt oder nicht. Generell sind Kündigungssachverhalte eilbedürftig, da bereits zur Wahrung etwaiger Fristen nach vorhergehender Abstimmung regelmäßig die Klageerhebung erforderlich und geboten ist.

Auch Arbeitgebern stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Klärung der Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes oder die Erläuterung von Kündigungsgründen geht.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Reaktion auf eine Abmahnung und erläutern diese gerne im Zuge eines persönlichen Gesprächs mit Ihnen. Gerne können Sie uns auf einen persönlichen Gesprächstermin ansprechen.

Sie sind unsicher, ob Ihr Zeugnis korrekt ausgefertigt wurde? Auch Arbeitszeugnisse überprüfen wir gerne auf die regelmäßig vorzufindenden versteckten Formulierungen, die eben diese zu einer negativen Beurteilung Ihrer Leistungen werden lassen könnten. Sodann fordern wir zur Zeugnisberichtigung auf, die wir erforderlichenfalls auch arbeitsgerichtlich durchsetzen. Auch für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber seiner Zeugnispflicht im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ordnungsgemäß nachkommt, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Hinsichtlich der Folgen und Wirkungen durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf mögliche Wechselwirkungen mit dem Sozialversicherungsrecht. Wegen der nicht absehbaren, kann nur davon abgeraten werden, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben.

Auch im Rahmen der Abwicklung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedarf es insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Abfindungsvereinbarungen einer umfassenden Aufklärung, auch bzgl. sozialversicherungsrechtlicher Konsequenzen. Auch hier stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

▶ Mietrecht

Die allermeisten Menschen sind einmal in Ihrem Leben Partei eines Mietvertrages, sei dies als Mieter oder Vermieter. Egal welcher zu welcher Vertragspartei Sie gehören, sieht das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen vor, an welche jede Partei gebunden ist. Damit Sie auch hier einen kühlen Kopf behalten können, stehen ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Verfügung.

▶ Medizin- und Patientenrecht

Für viele von uns ist das Medizin- und Patientenrecht ein Buch mit sieben Siegeln. Ob in der Hausarztpraxis, beim Facharzt oder in der Klinik – regelmäßig steht in der heute schnelllebigen Welt der Faktor Zeit im Vordergrund, auch weil die kassenärztlichen Gebührenwerte nur bestimmte Zeitkontingente zubilligen. Nur allzu schnell kann es dadurch passieren, dass ein Beratungsgespräch oder auch ein Aufklärungsbogen fehlerhaft abläuft oder auch im Zuge einer Behandlung oder Operation Fehler passieren.

Um zu überprüfen, ob möglicherweise Behandlungsfehler oder eine gar fehlerhafte Aufklärung zur Entstehung schadensersatzrechtlicher Ansprüche geführt haben, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Auch für den Fall, dass Sie als Mediziner betroffen sind und Hilfe bei der Abwehr möglicher Haftungsansprüche ersuchen, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne berate ich Sie, nach einem telefonischen Erstkontakt und vorheriger Terminvereinbarung, entweder an einem meiner Standorte oder bei Ihnen. Als moderne Anwaltskanzlei, gehen wir auch mit der Zeit. Ich freue mich daher, Ihnen auch die Möglichkeit eines Online-Beratungsgesprächs via Video-Call anbieten zu können.

Beratungsgespräche finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Bei Rückfragen oder zur direkten Mandatierung stehe ich Ihnen gerne während der Öffnungszeiten

Mo. – Fr. von 09:00 Uhr – 12:30 Uhr

Mo. – Mi. 14:30 Uhr – 17:00 Uhr

Do. 14:30 Uhr – 19:00 Uhr

zur Verfügung.

Darüber hinaus biete ich Beratungstermine für Berufstätige an jedem zweiten Samstag des Monats

im Zeitraum von 10:00 Uhr – 14:00 Uhr an.