Unsere Leistungen bestehen aus:
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Das Mietrecht betrifft einen großen Teil des täglichen Lebens. Die meisten Menschen sind im Laufe ihres Lebens einmal Partei eines Mietvertrages – sei es als Mieter oder als Vermieter. Dabei sieht das Gesetz eine Vielzahl von Rechten und Pflichten vor, die für beide Vertragsparteien von erheblicher Bedeutung sein können. Unsere Kanzlei unterstützt Sie im Mietrecht mit fachkundiger, praxisnaher und lösungsorientierter Beratung, damit Sie auch in rechtlich anspruchsvollen Situationen den Überblick behalten.
Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in sämtlichen Fragen rund um das Wohnraummietrecht und angrenzende mietrechtliche Themen. Gerade im Mietrecht kommt es häufig auf eine präzise rechtliche Einordnung, eine klare Kommunikation und ein strategisch sinnvolles Vorgehen an. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen rechtssicher zu erfassen und konsequent zu vertreten.
Dank der Kooperation mit namhaften Hausverwaltern unserer Region und der tagtäglichen Berührung mit mietrechtlichen Fragestellungen verfügen wir über eine besonders praxisnahe Sicht auf die Anforderungen des Mietrechts. Dies ermöglicht es uns, sowohl auf die Bedürfnisse von Mietern als auch von Vermietern gezielt einzugehen und uns engagiert für deren Rechte stark zu machen. Unsere Beratung verbindet rechtliche Präzision mit einem klaren Verständnis für die tatsächlichen Abläufe im Vermietungsalltag.
Die Region Mittelmosel ist in besonderer Weise geprägt durch Kurzzeitvermietung, Langzeitvermietung und touristische Ferienvermietung. Gerade aus dieser regionalen Struktur ergeben sich vielfältige mietrechtliche Fragestellungen und praktische Besonderheiten, mit denen wir aus unserer täglichen Arbeit vertraut sind. Aus dieser Erfahrung schöpfen wir wertvolle Kenntnisse, um unsere Mandanten im Mietrecht bestmöglich zu unterstützen und ihre Rechte wirksam durchzusetzen.
Ob es um Streitigkeiten aus dem Mietvertrag, Fragen zur Abwicklung des Mietverhältnisses oder um die rechtliche Bewertung mietrechtlicher Ansprüche geht: Wir stehen Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite. Dabei legen wir Wert auf eine verständliche, vorausschauende und interessengerechte Beratung, die sowohl rechtlich fundiert als auch praktisch umsetzbar ist.
Wenn Sie im Mietrecht rechtliche Unterstützung suchen – als Mieter, Vermieter, im Bereich der Langzeitvermietung, Kurzzeitvermietung oder Ferienvermietung –, sind Sie bei unserer Kanzlei in guten Händen.
Das Familienrecht gehört zu den sensibelsten Rechtsgebieten überhaupt. Wenn es um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder die Vermögensaufteilung geht, stehen für die Betroffenen häufig nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und emotionale Fragen im Raum. Gerade deshalb kommt es auf eine anwaltliche Begleitung an, die neben fachlicher Kompetenz auch Einfühlungsvermögen, Sensibilität, Diskretion und Verhandlungsgeschick mitbringt.
Die Anwaltskanzlei Pieper steht Ihnen im gesamten Familienrecht mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie umfassend – ganz gleich, ob es um die Geltendmachung von Unterhalt, um Sorgerechtsangelegenheiten, um Fragen des Umgangsrechts, um das Eherecht, um die Ehescheidung selbst oder um die damit einhergehende Vermögensaufteilung geht. Unser Ziel ist es, für jeden Mandanten eine maßgeschneiderte, rechtssichere und zugleich praktikable Lösung zu entwickeln.
Im Familienrecht ist kein Fall wie der andere. Jede familiäre Situation bringt ihre eigenen rechtlichen, wirtschaftlichen und menschlichen Herausforderungen mit sich. Deshalb verfolgen wir in unserer Kanzlei eine diskrete Arbeitsweise mit dem gebotenen Weitblick und einem klaren Verständnis für die individuelle Lage unserer Mandanten. Wir nehmen uns die Zeit, den Einzelfall sorgfältig zu erfassen und gemeinsam mit Ihnen einen Weg zu entwickeln, der Ihren Interessen und Ihrer Lebenssituation gerecht wird.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt darin, familiäre Konflikte nach Möglichkeit einvernehmlich und nachhaltig zu lösen. Wo dies sinnvoll und möglich ist, wirken wir auf eine sachgerechte Verständigung zwischen den Beteiligten hin. Auf diese Weise gelingt es häufig, belastende Auseinandersetzungen zu verkürzen und Sachverhalte mit der notwendigen Ruhe und Klarheit zu einem Abschluss zu bringen. Das schafft für unsere Mandanten oft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch ein spürbares Mehr an persönlicher Entlastung.
Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen ebenso konsequent, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden kann. In diesem Fall setzen wir Ihre Rechte mit Nachdruck durch – sei es im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen, dem Sorgerecht, der Scheidung, der Hausrats- und Vermögensauseinandersetzung oder anderen familienrechtlichen Fragestellungen.
Wenn Sie im Familienrecht einen vertrauensvollen, diskreten und engagierten Ansprechpartner suchen, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Pieper mit Erfahrung, Verständnis und rechtlicher Klarheit zur Seite.
Das Strafrecht verlangt nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern vor allem ein schnelles, strategisches und zugleich besonnenes Handeln. Gerade in strafrechtlichen Verfahren können frühe Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf haben. Unsere Kanzlei steht Ihnen in strafrechtlichen Angelegenheiten, im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht sowie in Bußgeldverfahren mit Erfahrung, taktischem Geschick und einem klaren Blick für das Wesentliche zur Seite.
Besonders im Strafrecht bestehen häufig Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Durch unsere Kenntnisse aus der Deklarations- und Gestaltungsberatung sowie aus der praktischen Arbeit mit den Behörden der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern wissen wir, wie schmal der Grat zwischen strafrechtlich relevantem Verhalten und einer bloßen Ordnungswidrigkeit im Einzelfall sein kann. Gerade diese interdisziplinäre Kompetenz ermöglicht eine besonders präzise Einordnung komplexer Sachverhalte und verschafft unserer Beratung einen entscheidenden Vorteil.
Im Strafverfahren zählt jedoch nicht allein die rechtliche Bewertung. Ebenso wichtig sind Taktik, Erfahrung und persönliche Souveränität im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Gerichten und Verfahrenssituationen. Das gilt in besonderem Maße, wenn einschneidende Folgen wie der Verlust der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder die Anordnung einer MPU im Raum stehen. In solchen Fällen bedarf es nicht nur juristischer Kenntnisse, sondern eines durchdachten und mandantenorientierten Vorgehens mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Unsere Kanzlei geht jedes Verfahren mit der nötigen Ruhe, Sorgfalt und strategischen Überlegung an. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage genau, entwickeln eine tragfähige Verteidigungsstrategie und begleiten Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren und im Rechtsmittelverfahren. Dabei steht stets Ihr individuelles Interesse im Mittelpunkt.
Gerade im Strafrecht gilt ein zentraler Grundsatz: Schweigen ist Gold. Wer vorschnell Angaben macht oder unüberlegt auf Vorwürfe reagiert, erschwert nicht selten die eigene Verteidigung. Deshalb sollte in strafrechtlichen Angelegenheiten keine Entscheidung ohne vorherige anwaltliche Beratung getroffen werden. Wir helfen Ihnen, die Situation richtig einzuordnen und frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in Bußgeldverfahren, insbesondere wenn es um Verkehrsordnungswidrigkeiten, drohende Punkte, ein Fahrverbot oder sonstige belastende Folgen geht. Auch hier kommt es auf eine zügige Prüfung und eine taktisch sinnvolle Reaktion an.
Wenn Sie anwaltliche Unterstützung im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht oder in einer Bußgeldsache benötigen, finden Sie in unserer Kanzlei einen verlässlichen Ansprechpartner, der Ihre Interessen mit der gebotenen Entschlossenheit und Umsicht vertritt.
Das allgemeine Zivilrecht bildet die Grundlage zahlreicher rechtlicher Beziehungen im privaten und unternehmerischen Alltag. Es umfasst sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen und Unternehmen und berührt damit eine Vielzahl praktischer Fragestellungen, die für Mandanten von erheblicher wirtschaftlicher und persönlicher Bedeutung sein können.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fragen aus dem Vertragsrecht und den besonderen Schuldverhältnissen, etwa rund um den Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Dienstvertrag, Reisevertrag oder Werkvertrag. Hinzu kommen Themen des Bereicherungsrechts, des Sachenrechts sowie des Rechts der unerlaubten Handlungen. In der anwaltlichen Praxis geht es dabei regelmäßig um Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Herausgabeansprüche, Unterlassungsansprüche und die rechtssichere Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Forderungen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie darüber hinaus auch im Bereich des Forderungsmanagements. Ob offene Forderungen effizient durchgesetzt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt oder bestehende Rechtspositionen gesichert werden sollen: Wir beraten Sie kompetent, strukturiert und lösungsorientiert.
Besonderes Interesse besteht zudem an angrenzenden und besonders praxisrelevanten Bereichen des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere am Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Nachbarrecht. Gerade hier zeigt sich, wie vielfältig die Fragestellungen des Zivilrechts sein können und wie wichtig eine anwaltliche Einordnung des konkreten Einzelfalls ist.
Das allgemeine Zivilrecht ist in seiner Breite kaum vollständig darstellbar. Gerade darin liegt jedoch seine praktische Bedeutung: Viele rechtliche Anliegen lassen sich nicht von vornherein eindeutig nur einem einzelnen Rechtsgebiet zuordnen. Deshalb sind Mandanten herzlich eingeladen, uns ihr Anliegen breit gefächert und ohne vorschnelle rechtliche Einordnung zu schildern. Gemeinsam prüfen wir, ob und in welcher Form wir Sie unterstützen können.
Unsere Kanzlei steht für eine praxisnahe und verständliche Beratung im allgemeinen Zivilrecht. Wir begleiten Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen bei der rechtlichen Bewertung, Gestaltung und Durchsetzung ihrer Ansprüche – mit dem Ziel, klare, tragfähige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Das Steuerrecht betrifft viele Mandanten nicht erst dann, wenn es zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt kommt. Bereits die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung, Fragen zur richtigen Einordnung steuerlicher Sachverhalte oder der Wunsch nach verlässlicher Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung können eine sorgfältige und kompetente Begleitung erforderlich machen. Unsere Kanzlei steht Ihnen hierbei mit fundierter Erfahrung und einem klaren Blick für praktikable Lösungen zur Seite.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung und bieten Ihnen zugleich verlässliche Hilfestellung bei allgemeinen steuerrechtlichen Fragestellungen. Ziel unserer Beratung ist es, steuerliche Sachverhalte verständlich aufzubereiten, rechtssicher einzuordnen und Mandanten kompetent durch das Verfahren gegenüber dem Finanzamt zu begleiten.
Rechtsanwalt Sven Pieper verfügt über langjährige praktische Erfahrung im Bereich der Deklarations- und Gestaltungsberatung. Bereits im Studium und im Referendariat lag sein Wahlschwerpunkt im deutschen und internationalen Steuerrecht. Diese fundierten Kenntnisse und praktischen Erfahrungen setzt er gezielt für seine Mandanten ein, um eine kompetente, professionelle und lösungsorientierte Unterstützung im Steuerrecht zu gewährleisten.
Unsere Beratung richtet sich an Mandanten, die eine rechtssichere Begleitung bei ihrer Steuererklärung, bei Fragen zum Einkommensteuerrecht oder auch bzgl. der übrigen Steuerarten im gegenüber dem Finanzamt wünschen. Dabei legen wir Wert auf eine verständliche Kommunikation, eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls und eine Beratung, die rechtliche Präzision mit praktischer Umsetzbarkeit verbindet.
Wenn Sie Unterstützung im Steuerrecht suchen – sei es bei der Einkommensteuererklärung, bei Rückfragen des Finanzamts oder bei allgemeinen steuerlichen Themen –, stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Arbeitsrecht gehört zu den Rechtsgebieten, in denen schnelle, klare und rechtssichere Entscheidungen besonders wichtig sind. Ob Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis oder Fragen rund um das laufende Arbeitsverhältnis: Unsere Kanzlei berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber kompetent, praxisnah und mit dem nötigen Blick für die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen arbeitsrechtlicher Entscheidungen.
Gerade im Fall einer Kündigung ist rasches Handeln entscheidend. Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Das gilt auch bei einer Änderungskündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Deshalb sind Kündigungssachverhalte regelmäßig eilbedürftig und sollten frühzeitig anwaltlich geprüft werden.
Wir unterstützen Arbeitnehmer bei der rechtlichen Prüfung von Kündigungen, bei der Einschätzung von Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und bei der Entwicklung einer sinnvollen Strategie für das weitere Vorgehen. Ebenso stehen wir Arbeitgebern beratend zur Seite, etwa bei Fragen zu den Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes, zur rechtssicheren Vorbereitung personeller Maßnahmen oder zur Einordnung und Darlegung von Kündigungsgründen.
Auch im Zusammenhang mit einer Abmahnung ist eine sorgfältige Prüfung wichtig. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, nicht jede Formulierung rechtlich unproblematisch. Wir helfen Ihnen dabei, die arbeitsrechtliche Bedeutung richtig einzuordnen und die passende Reaktion zu finden – ob außergerichtlich oder, falls erforderlich, im gerichtlichen Verfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen rund um das Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis; auf Verlangen muss es sich auch auf Leistung und Verhalten erstrecken. Enthält ein Zeugnis unzutreffende oder nachteilige Formulierungen, prüfen wir dieses sorgfältig und setzen eine Zeugnisberichtigung nötigenfalls konsequent durch. Auch wenn ein Arbeitgeber seiner Zeugnispflicht nicht ordnungsgemäß nachkommt, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.
Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem der Aufhebungsvertrag. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, trifft eine Entscheidung mit oft erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Insbesondere können sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen entstehen, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und unter Umständen auch Auswirkungen auf die Anspruchsdauer oder auf das Ruhen des Anspruchs. Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag regelmäßig nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung abgeschlossen werden. Das gilt erst recht dann, wenn zusätzlich Fragen zu Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder zur gesamten Abwicklung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum stehen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen im Arbeitsrecht eine persönliche, verständliche und lösungsorientierte Beratung. Wir begleiten Sie bei arbeitsrechtlichen Konflikten ebenso wie bei der vorsorgenden Gestaltung und rechtlichen Bewertung von Entscheidungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Nicht jeder Fall passt in ein starres Schema – und gerade deshalb lohnt sich der individuelle Blick auf den Einzelfall. Sprechen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Gemeinsam prüfen wir, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.
Das Wirtschaftsrecht bildet einen besonderen Interessenschwerpunkt unserer Kanzlei. Wir beraten Unternehmen, Unternehmer, Selbstständige und Entscheidungsträger mit einem klaren Blick für rechtliche Risiken, wirtschaftliche Zusammenhänge und praktikable Lösungen. Unser Anspruch ist eine ganzheitliche, kompetente und professionelle Beratung, die nicht nur juristisch überzeugt, sondern auch den Anforderungen des unternehmerischen Alltags gerecht wird.
Rechtsanwalt Sven Pieper verfügt über ein breites Erfahrungsprofil an der Schnittstelle von Recht, Vertrieb und Wirtschaft. Durch seine frühere selbstständige Tätigkeit im Vertrieb eines namhaften Versicherungskonzerns, seine mehrjährige Tätigkeit in der Deklarations- und Gestaltungsberatung in einer Steuerberatergesellschaft sowie seine Arbeit als Legal Counsel eines international tätigen Lebensmittelproduzenten kennt er die Herausforderungen von Wirtschaftsunternehmen nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus praktischer Perspektive.
Gerade diese Verbindung aus juristischer Expertise und unternehmerischem Verständnis ermöglicht eine Beratung, die präzise, vorausschauend und lösungsorientiert ist. Herr Pieper verfügt insbesondere über fundierte Kenntnisse im Vertriebsrecht, in der nationalen und internationalen Schadenregulierung, im Gewährleistungsrecht sowie im Legal Drafting. Damit bietet unsere Kanzlei Unternehmen eine rechtliche Begleitung, die Verträge, Geschäftsbeziehungen und wirtschaftliche Abläufe zuverlässig absichert und zugleich die Interessen des Mandanten zielgerichtet in den Mittelpunkt stellt.
Ob bei der rechtlichen Gestaltung von Verträgen, der Bewertung wirtschaftsrechtlicher Risiken, der Begleitung laufender Geschäftsprozesse oder der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen: Wir stehen Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite. Unsere Beratung im Wirtschaftsrecht ist darauf ausgerichtet, unternehmerische Entscheidungen rechtssicher zu begleiten, Konflikte frühzeitig zu vermeiden und im Streitfall eine klare und wirksame Position zu entwickeln.
Wenn Sie einen Ansprechpartner für Wirtschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewährleistung, Schadenregulierung und professionelles Legal Drafting suchen, finden Sie in unserer Kanzlei rechtliche Beratung mit wirtschaftlichem Feingefühl und praktischem Verständnis für die Bedürfnisse moderner Unternehmen.
Das Erbrecht gewinnt in der anwaltlichen Praxis zunehmend an Bedeutung. Jahr für Jahr werden in Deutschland erhebliche Vermögenswerte vererbt. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, sorgfältige und rechtssichere Auseinandersetzung mit der Vermögensnachfolge, der Nachlassgestaltung und den vielfältigen Ansprüchen im Erbfall. Unsere Kanzlei berät Sie im Erbrecht mit dem Ziel, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen klar zu erfassen, sinnvoll zu gestalten und konsequent durchzusetzen.
Wir unterstützen Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer dabei, ihre rechtliche Position frühzeitig zu erkennen und ihre Ansprüche im Erbfall wirksam geltend zu machen. Gerade im Erbrecht hängen wirtschaftlich bedeutsame Entscheidungen oft von einer präzisen rechtlichen Prüfung ab. Dazu gehören insbesondere Fragen rund um den Pflichtteil, die Auslegung letztwilliger Verfügungen, die Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen sowie die rechtliche Einordnung der eigenen Stellung im Nachlassverfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Gestaltungsberatung im Erbrecht. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und Ihren letzten Willen klar und wirksam zu regeln. Ebenso beraten wir Sie zur Erbausschlagung, wenn zu prüfen ist, ob die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.
Auch die vorsorgende rechtliche Gestaltung gehört zu unserem Beratungsangebot. Dazu zählen insbesondere Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und damit zusammenhängende persönliche Verfügungen, die für die eigene Lebensplanung und die Entlastung von Angehörigen von erheblicher Bedeutung sein können.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch im Bereich der Testamentsvollstreckung zur Seite. Aus praktischer Erfahrung kennen wir die vielfältigen Fragestellungen, die bei der Abwicklung eines Nachlasses entstehen können – sowohl aus Sicht des Testamentsvollstreckers als auch aus Sicht der Erben. Unser Anspruch ist es, nicht nur rechtlich fundiert zu beraten, sondern auch als strukturierter Ansprechpartner und vermittelnde Instanz zu einer geordneten, zügigen und sachgerechten Nachlassabwicklung beizutragen.
Gerade im Erbrecht treffen rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Interessen häufig unmittelbar aufeinander. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine verständliche, lösungsorientierte und zugleich durchsetzungsstarke Beratung. Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, wirken wir auf eine sachgerechte Verständigung hin. Wo Ansprüche konsequent verfolgt werden müssen, vertreten wir Ihre Interessen mit der gebotenen Klarheit.
Im Zusammenhang mit Vermögensnachfolge und Nachlassabwicklung können zudem erbschaftsteuerliche Fragen eine wichtige Rolle spielen. Dank bewährter Kooperationen können wir Ihnen auch insoweit eine auf Ihren Einzelfall abgestimmte Lösung anbieten, damit rechtliche und wirtschaftliche Aspekte sinnvoll ineinandergreifen.
Wenn Sie im Erbrecht rechtliche Unterstützung bei Testament, Pflichtteil, Erbausschlagung, Testamentsvollstreckung oder Vorsorgevollmacht suchen, stehen wir Ihnen mit Erfahrung, Sorgfalt und dem Blick für praktikable Lösungen zur Seite.
Gerne berate ich Sie, nach einem telefonischen Erstkontakt und vorheriger Terminvereinbarung, entweder in unserer Kanzlei oder bei Ihnen. Dank der Digitalisierung können wir standortunabhängig und volldigital arbeiten. Ich freue mich daher, Ihnen auch die Möglichkeit eines Online-Beratungsgesprächs via Video-Call anbieten zu können.
Beratungsgespräche finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Bei Rückfragen oder zur direkten Mandatierung stehe ich Ihnen gerne telefonisch zu Verfügung
Unser Sekretariat ist im Zeitraum von 09:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.